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Szenario: Sie sind schwanger und werden ohne triftigen Grund entlassen. Ist das erlaubt? Die Antwort ist einfach: nein. Während der Schwangerschaft gilt ein Kündigungsverbot, d. h. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Vertrag nicht kündigen, wenn Sie mit einem Kleinkind schwanger sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz während der Schwangerschaft nicht verlieren können. Es gibt ein paar Ausnahmen, über die wir Ihnen in diesem Blog gerne Auskunft geben. Lesen Sie mit!

Was bedeutet die No-Notice-Klausel?

Es ist ganz einfach: Ihr Arbeitgeber darf Ihren Arbeitsvertrag während Ihrer Schwangerschaft und Ihres Mutterschaftsurlaubs nicht kündigen. Ihr Arbeitgeber darf Sie also auch nach der Entbindung nicht einfach entlassen. Das Kündigungsverbot gilt in den folgenden Fällen:

  • Während Ihres Mutterschaftsurlaubs
  • Während Ihres Mutterschaftsurlaubs
  • In den ersten sechs Wochen nach Ihrem Mutterschaftsurlaub
  • Während der Zeit einer möglichen Arbeitsunfähigkeit infolge Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung
  • In den ersten sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (Regierung

In welchen Fällen kann ich entlassen werden?

Die Schwangerschaft oder der Wunsch, schwanger zu werden, sind also kein legitimer Grund für Ihren Arbeitgeber, Sie zu entlassen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, in denen Sie Ihren Arbeitsplatz während der Schwangerschaft verlieren können. Wenn Sie beispielsweise einen befristeten Vertrag haben, der während Ihrer Schwangerschaft ausläuft, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, diesen zu verlängern. Unabhängig davon, ob Sie schwanger sind oder nicht, wurde der Vertrag (leider) ohnehin gekündigt. Sie können auch entlassen werden, wenn das Unternehmen oder nur die Abteilung, in der Sie arbeiten, den Vertrag kündigt. Und unabhängig davon, ob Sie schwanger sind oder nicht... wenn Sie z. B. Betrug begehen oder Ihren Arbeitgeber bestehlen, hat der Arbeitgeber das Recht, Sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen (Rechtlicher Leitfaden). Aber nehmen wir um des lieben Friedens willen an, dass Letzteres ohnehin nicht der Fall ist. 

Ich bin (zu Unrecht) entlassen worden. Was soll ich jetzt tun?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt hat, weil Sie schwanger sind, und die oben genannten Punkte für eine gerechtfertigte Kündigung nicht zutreffen? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Kündigung rückgängig gemacht wird. Tun Sie dies schnell, denn es muss innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung Ihres Vertrags geschehen. Wenn der Richter zu Ihren Gunsten entscheidet, wird die Kündigung rückgängig gemacht und Sie werden von Ihrem Arbeitgeber wieder eingestellt (DAS). Aber wir können uns gut vorstellen, dass Sie nicht mehr für einen Chef arbeiten wollen, der Sie wegen Ihrer Schwangerschaft vor die Tür gesetzt hat. In diesem Fall sollten Sie bei Gericht eine so genannte angemessene Vergütung beantragen. Dies ist eine zusätzliche Entschädigung, die der Richter dem Arbeitnehmer zusprechen kann, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitgeber nicht korrekt gehandelt hat. 

Jetzt wissen Sie, welche Rechte Sie haben. Haben Sie Zweifel, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht entlassen wurden? Sie können sich jederzeit an eine Rechtsberatungsstelle wenden. Wir verstehen auch, wenn Sie nicht unbedingt die Energie dafür haben, aber es gibt sicher jemanden in Ihrer Nähe, der Ihnen helfen möchte!

Quellen:

DAS. (s.d.). Ist eine Entlassung während der Schwangerschaft zulässig? Abgefragt von https://www.das.nl/ontslag/redenen-voor-ontslag/ontslag-tijdens-zwangerschap?gclid=Cj0KCQjw6NmHBhD2ARIsAI3hrM0xMUc8Hsj7TP2OKv9Ak_QQ4zX-yJcEYih-wuFd07KCeOANwDOUN_kaAjSHEALw_wcB

Ministerium für allgemeine Angelegenheiten. (2020, 27. Juli). Kann mein Arbeitgeber mich entlassen, wenn ich schwanger bin? Abgefragt von https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/ontslag/vraag-en-antwoord/mag-ik-worden-ontslagen-als-ik-zwanger-ben

Rechtwijzer. (s.d.). Kann ich während der Schwangerschaft oder des Urlaubs entlassen werden? Abgefragt von https://rechtwijzer.nl/werk/mag-het-ontslag/mag-ik-ontslagen-worden-bij-zwangerschap-of-tijdens-verlof