In den Niederlanden haben wir viele Regeln. Das gibt Ihnen etwas, woran Sie sich festhalten können, aber es kann auch verwirrend sein. Manchmal ändern sie sich im Laufe der Zeit. In diesem Blog erfahren Sie, was der Partnerurlaub beinhaltet und wie er aufgebaut ist. Auf diese Weise sind Sie und Ihr Partner immer auf dem neuesten Stand und wissen, welche Rechte Sie haben. Wir halten es für wichtig, dass Sie alle Informationen auf unserer Plattform finden können, und dazu gehören auch Informationen über Partnerurlaub. Teilen Sie also diesen Blog mit Ihrem Partner und alles wird gut!
Was ist Partnerurlaub?
Der Partnerschaftsurlaub - auch Geburtsurlaub, Mutterschaftsurlaub oder Vaterschaftsurlaub genannt - ist eine Form des gesetzlichen Urlaubs. Dieser Urlaub ist für den Partner der Mutter bestimmt. Und das gilt für alle Arten von Beziehungen, die die Mutter des Kindes und das Kind selbst betreffen. Also verheiratet, eine eingetragene Partnerschaft, unverheiratet, aber zusammenlebend oder für denjenigen, der das Kind als sein eigenes anerkennt (Ministerium für allgemeine Angelegenheiten, 2021).
Wie lange dauert der Urlaub eines Partners?
Seit dem 1. Januar 2019 haben sich die Regeln für den Partnerurlaub geändert. Wenn Sie erwerbstätig sind, haben Sie Anspruch auf eine Woche Urlaub auf der Grundlage Ihrer Arbeitszeiten. Arbeiten Sie also acht Stunden pro Tag und fünf Tage die Woche? Dann haben Sie Anspruch auf 5 x 8 Arbeitsstunden, also 40 Stunden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihr Gehalt während Ihres Urlaubs weiterzuzahlen. Es ist wichtig, dass dieser Urlaub innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes beantragt wird, da er sonst verfällt. Die vier Wochen beginnen unmittelbar nach der Geburt (im Falle einer Hausgeburt) oder nach der Rückkehr nach Hause (im Falle einer Krankenhausgeburt) (Ministerium für allgemeine Angelegenheiten, 2021).
Rechte als Selbstständige/r
Als Selbständiger haben Sie keinen Anspruch auf Ehegattenurlaub; dies gilt nur für abhängig Beschäftigte. Als vernünftiger Mensch müssen Sie Ihre Arbeitszeiten und Ihren Urlaub selbst bestimmen. Während dieses Urlaubs sind Sie für die Beschaffung eines Ersatzeinkommens verantwortlich. Schließlich ist dies ein Teil des Unternehmertums (Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, 2021).
Zusätzlicher Partnerurlaub
Seit dem 1. Juli 2020 gibt es einen zusätzlichen Partnerurlaub. Dies bedeutet, dass die Partner maximal fünf Wochen (fünfmal die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche) zusätzlichen Partnerurlaub nehmen können. Während dieses Urlaubs erhält der Partner kein Gehalt, sondern eine Leistung des UWV. Das bedeutet, dass er oder sie höchstens 70% seines oder ihres Tageslohns erhält. Dieser zusätzliche Urlaub ist daher an einige Bedingungen geknüpft. Erstens müssen Sie den üblichen Partnerschaftsurlaub von einer Woche genommen haben, und der Zusatzurlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt Ihres Kindes eingereicht worden sein (UWV, s.d.).
Glücklicherweise haben Sie als Partner mehr Rechte als zuvor, und darüber sind wir sehr froh! Denn auch als Partner spielen Sie eine wichtige Rolle für das Baby, aber auch für das Wohlbefinden der Mutter. Es ist wichtig, dass man gemeinsam Zeit hat, um einen neuen Lebensabschnitt einzuleiten! Nehmen Sie sich also die Zeit, die Ihnen zusteht.
Quellen:
Ministerium für allgemeine Angelegenheiten. (2021, 22. Juli). Geburtsurlaub für Partner. Mutterschaftsurlaub (Partnerurlaub) | Rijksoverheid.nl. Abgerufen am 8. November 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/geboorteverlof-en-partnerverlof/geboorteverlof-voor-partners
Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung. (2021, 2. April). Habe ich als Selbständiger Anspruch auf Geburtsurlaub? Rijksoverheid.nl. Abgerufen am 8. November 2021, von https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/geboorteverlof-en-partnerverlof/vraag-en-antwoord/heb-ik-als-zzp%E2%80%99er-ook-recht-op-geboorteverlof
UWV. (s.d.). Zusätzlicher Geburtsurlaub für Partner. uwv.nl. https://www.uwv.nl/particulieren/overige-onderwerpen/aanvullend-geboorteverlof-voor-partners/index.aspx